Mietrechtsänderungsgesetz
Das Bundeskabinett hat das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz beabsichtigt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Modernisierungsumlage von derzeit 11 % auf 8 % zu senken. Darüber hinaus darf nur eine maximale Mieterhöhung von 3,00 €/qm innerhalb von sechs Jahren erfolgen.
Auch die Auskunftspflicht des Vermieters bei Überschreitung der Grenze der Mietpreisbremse wurde verschärft. Hiernach sind dem Mieter die Gründe für die Überschreitung mitzuteilen.